Dissertation
Dissertation (Doktorarbeit)
Die formalen Grundlagen bzw. Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (siehe auch FAQs-Dissertation) werden durch die Promotionsordnungen (PromO) sowie in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung festgelegt.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ (Seite 2) stimmen Sie u.a. der „Erklärung zur Dissertation“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu.
Auf unserer Website unter Tipps für das wissenschaftliche Arbeiten finden Sie darüber hinaus Servicestellen und eine Auswahl an Links für weiterführende Informationen und Beratung.
Gestaltung von Deckblatt und Titelseite:
Infos zur exakten Gestaltung von Deckblatt und Titelseite: https://ub.fau.de/forschen/dissertationenstellen/#collapse_2 bzw. FAQ.
Bei weiteren Fragen zum Deckblatt (Gestaltung gemäß den Vorlagen des FAU Corporate Design Manuals) wenden Sie sich bitte direkt das FAU Brand Office bzw. an die Bibliothek.
Korrektorenversion: Ausführung Druckexemplar Ihrer hochgeladenen Korrektorenversion, siehe Abgabe (Upload) / Eröffnung des Promotionsverfahrens:
1 x Exemplar in Druckversion, doppelseitig mit Klebebindung (keine Ringbindung) gem. Angaben zum Promotionsverfahren im Promotionsbüro einreichen;
ggf. weitere Druckexemplare bei Bedarf in direkter Abstimmung mit Gutachtenden.
Veröffentlichungsfassung: Informationen und Kontakte zur Veröffentlichungsfassung Ihrer Dissertation finden Sie u.a. auf unserer Website unter Publikation.
Besonderheiten aufsatzbasierter Dissertationen
Über die Anzahl und die Art der Aufsätze wird mit der Erstbetreuung eine Zielvereinbarung geschlossen.
Dokumente wie z.B. „Erklärung der Co-Autoren“ und „Sperrvermerk“ sowie weitere Informationen finden Sie hier und in den FAQs.
1. Es müssen mindestens drei Aufsätze vorgewiesen werden.
2. Mindestens zwei der Aufsätze sollen das Potential aufweisen, um in einer hochrangigen referierten Fachzeitschrift möglichst auf internationalen Niveau publiziert zu werden. Die Einschätzung erfolgt durch die Gutachter/innen.
3. Mindestens ein Aufsatz muss in Alleinautorenschaft verfasst sein.
4. Aufsatzbasierte Arbeiten können i.d.R. nur elektronisch publiziert (Option 1, OPEN FAU) werden.
5. Die Unterscheidung zwischen kumulativer und aufsatzbasierter Dissertation ist rein rechtlicher Natur. Falls Sie eine Dissertation mit bereits mindestens zwei veröffentlichten Papieren einreichen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine kumulative Dissertation, andernfalls aufsatzbasiert. Operativ hat dies jedoch keine Auswirkungen, da beide Arten unabhängig vom Eintrag in DocDaten gleich abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team im Promotionsbüro.