Mündliche Prüfung (Disputation)
Mündliche Prüfung: Disputation
Mit Ihrer Unterschrift auf dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ stimmen Sie u.a. einer möglichen Durchführung einer digitalen mündlichen Prüfungsabnahme zu.
Für die Durchführung elektronischer Fernprüfungen gelten die Promotionsordnungen, ergänzt durch die Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) über die Durchführung elektronischer Fernprüfungen auf Grundlage der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) – EFernPO – in der jeweils geltenden Fassung.
Ablauf und Durchführung entnehmen Sie bitte den Promotionsordnungen und stimmen sich mit Ihrer Erstbetreuung ab.
Nach Terminabstimmung mit beteiligten Prüfenden durch die Erstbetreuung / Prüfungsvorsitz und dem Eingang aller Gutachten (GAT) erhalten Sie vom Promotionsbüro spätestens eine Woche vor Ihrer Disputation Ihre Einladung (sog. „Großen Brief“).
Mit der Einladung wird Ihnen u.a. Termin/Form der Disputation sowie der Name der/des Drittprüfenden genannt.
(Der/die Drittprüfende wird vom Promotionsorgan zur unabhängigen Qualitätssicherung eingeteilt und darf nicht demselben Institut wie Erstbetreuung oder Zweitgutachtende angehören.)
Anschließend übermitteln Sie Ihre Dissertation dem/der Drittprüfenden per Email als pdf-Dokument.
- Die mündliche Prüfung in Form einer Disputation erstreckt sich über den Gegenstand der Dissertation sowie angrenzende Gebiete.
- Sie dient dem Nachweis, dass der/die Bewerber(in) zum wissenschaftlichen Gespräch fähig ist, das Gebiet seiner/ihrer Dissertation beherrscht, sich in weiteren, davon berührten Gebieten des Promotionsfaches auskennt und Bezüge zu benachbarten Disziplinen herstellen kann.
- Die Dauer der Disputation beträgt mindestens 45 und höchstens 90 Minuten. Die Disputation wird gem. §12 FPromO mit einem öffentlichen Vortrag von 15 bis 30 Minuten Dauer eröffnet, in dem der/die Bewerber/in die wichtigsten Ergebnisse seiner/ihrer Dissertation vorstellt. Daran schließt sich ein hochschul-öffentliches wissenschaftliches Gespräch mit einer Mindestdauer von 30 Minuten an, das vom Vortrag ausgeht und fachübergreifende Aspekte einschließen soll.
- Die mündliche Prüfung in Form der Disputation findet vor einer Prüfungskommission, i.d.R. bestehend aus drei Prüfenden, statt.
- Die mündliche Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen, soweit nicht die beteiligten Prüfenden ihre Ablegung vollständig oder in Teilen in englischer Sprache gestatten.
- Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und nach Beendigung der Prüfung mit der erteilten Note dem Promotionsbüro mitgeteilt.
- Nachdem die Noten durch den Promotionsausschuss (PST) bestätigt wurden, erhalten Sie von uns eine vorläufige Bescheinigung über Ihr bestandenes Promotionsverfahren mit allen erzielten Noten. Jetzt können Sie publizieren.
Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen auch unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team im Promotionsbüro.