Promotionsverfahren
Promotionsverfahren: Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die aktuellen Promotionsordnungen, Vorlagen und Dokumente finden Sie auf unserer Website unter „Dokumente und Service“ „Eröffnung des Promotionsverfahrens“.
Terminvereinbarung:
Bitte vereinbaren Sie mit dem Promotionsbüro ca. 2-3 Monate vor Ihrer geplanten Abgabe Ihrer Dissertation einen Termin zur Eröffnung des Promotionsverfahrens – in Abstimmung mit Ihren Gutachtenden (Hinweis auf den Gutachtenabgabetermin GAT).
Spätestens jetzt teilen Sie uns den Namen Ihrer Zweitbegutachtung mit (Hinweis: bei externer Zweitbegutachtung ca. 6 Monate vor Abgabe melden).
Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen per Email.
Achten Sie bei der Terminvereinbarung auf die einzelnen Promotionssammeltermine (PST).
Elektronische Eröffnung des Promotionsverfahrens:
Bei der elektronischen Eröffnung des Verfahrens werden zum vereinbarten Termin folgende Dokumente in DocDaten hochgeladen (jeweils als PDF-Upload):
1) Dissertation (Korrektorenversion, unbedingt aktuelle Vorlage Titelblatt gem. RPromO verwenden, siehe auch FAQs),
2) Lebenslauf,
3) Publikationsliste,
4) Erklärung der Co-Autoren (falls aufsatzbasiert).
Direkt nach dem Upload in DocDaten schicken Sie…
5) den von Ihnen und Ihrer Erstbetreuung unterschriebenen „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ per Email an das Promotionsbüro.
Auf Seite 3 bestätigt Ihnen hier Ihre Erstbetreuung auch das erfolgreiche Abschließen des Promotionsprogramms.
=> Spätestens ca. 2 Wochen nach der elektronischen Eröffnung des Verfahrens…
reichen Sie Ihre hochgeladenen Unterlagen in Papierform sowie ein Exemplar Ihrer Dissertation in Korrektorenversion (A4, Klebebindung, Druck doppelseitig) per (Haus-) Post oder persönlich nach Terminabstimmung im Promotionsbüro ein.
Postadresse: Promotionsbüro, Ref. Forschung und Promotion, FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, FAU Erlangen-Nürnberg, Findelgasse 7/9, 90402 Nürnberg
Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der endgültige Titel Ihrer Dissertation festgelegt und vom Promotionsbüro in DocDaten eingetragen.
Die Form der Übergabe Ihrer Dissertation (Option: elektronisch/Druckversion) an Ihre Gutachtenden stimmen Sie bitte direkt selbstständig ab.
Bitte prüfen Sie unbedingt Ihre in DocDaten eingetragenen Daten (Titel Dissertation, Kontakt) und geben Sie uns bei evtl. Änderungen Bescheid.
Mit der Abgabe der Dissertation und dem Eingang des Erstgutachtens kann die Meldung zur Promotion/Beginn des Promotionsverfahrens nicht mehr zurückgezogen werden. Tritt der Bewerber nach diesem Zeitpunkt ohne triftige Gründe von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Krankheit des Bewerbers ist dem Promotionsbüro ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team im Promotionsbüro.