FAQ

Promotionsvorhaben

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbständigen Beitrag zur Forschung zu leisten und auf diese Weise eine erhöhte Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation zu erwerben.
Grundsätzlich besteht die Promotion aus der eigenständigen Ausarbeitung einer Dissertation (die in der Regel aus mehreren Aufsätzen besteht) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Mit der erfolgreichen Promotion und Veröffentlichung der Dissertation (Publikation) wird der Doktortitel verliehen.

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird fakultätsübergreifend in der Rahmenpromotionsordnung der FAU (RPromO) festgelegt.
Zusätzlich zur Rahmenpromotionsordnung (RPromO) gelten für die verschiedenen Fakultäten und Fachbereiche eigene Promotionsordnungen (FPromO).
Die FPromO des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften finden Sie u.a. auf unserer Website unter „Dokumente und Service“ und auf der Website des Graduiertenzentrums der FAU.

Anmerkung: seit dem 01.07.2024 gilt an der FAU eine neue Rahmenpromotionsordnung (RPromO)  mit folgenden wesentlichen Neuerungen (Erläuterung siehe Website: Graduiertenzentrum, Kontakt: https://www.fau.de/graduiertenzentrum)

  • Das Deckblatt des Umschlags, bzw. der Einband der Dissertation, ist nach den Maßgaben des Corporate Designs der FAU zu gestalten. Vorlagen finden Sie hier im Intranet bzw. Kontakt brand@fau.de
  • Gutachten und Erklärung der Co-Autoren können fortan mithilfe einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet werden (§§ 11, 12).
  • Die Zusammenfassung der Dissertation soll die eigenständige Erkenntnisleistung der/des Promovierenden hervorheben (§ 11, Abs. 5, S. 2).

Wenn Sie an einer Promotion an unserem Fachbereich interessiert sind, müssen Sie:

  1. eine Erstbetreuung gefunden haben (in der Regel eine Professorin oder einen Professor an unserem Fachbereich)
    Leider können wir Ihnen bei der Suche nach einer Erstbetreuung nicht behilflich sein.
  2. formale Voraussetzungen erfüllen, die durch die Rahmenpromotionsordnung (FAU) und die Fakultätspromotionsordnung (WiSo) vorgegeben sind:
    • Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister an einer Universität, bzw. Fachhochschule, in einem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengang
    • Abschlussnote von 2,5 oder besser
    • Mindestens 50 ECTS-Punkten in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei 20 ECTS-Punkte auch aus anderen, für das Promotionsthema relevanten Fachrichtungen angerechnet werden können. Sollte die notwendigen ECTS-Punkte nicht nachgewiesen werden können, kann der Interessent/die Interessentin unter der Auflage zugelassen werden, die fehlenden ECTS-Punkte nachzuholen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Promotions-Promotionsvorhaben.

Sobald Sie eine Erstbetreuung gefunden haben, registrieren Sie sich bitte in DocDaten.

Nach positiver Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid mit Kopie an Ihre Erstbetreuung.
Wir melden uns bei eventuellen Rückfragen bzw. falls wir ggf. zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Promotions-Promotionsvorhaben.
Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team Promotion im Promotionsbüro.

Ja, die Kopien reichen in den meisten Fällen aus. Es kann allerdings vorkommen, dass wir vom Original eine kurze persönliche Vorlage benötigen. Das Promotionsbüro wird sich in diesem Fall bei Ihnen melden.

Hierzu verweisen wir auf die Seite des Rechenzentrums.
Anmeldung IdM-Portal: https://www.rrze.fau.de/infocenter/kontakt-hilfe/idm/#collapse_0

Anleitung zur Aktivierung IdM Account: https://www.youtube.com/watch?v=eqB3hvWDz0U

Mit dem Zulassungsbescheid zur Promotion können Sie sich über die Studierendenverwaltung in Erlangen immatrikulieren. Vorteile einer Immatrikulation, weitere Informationen und Kontaktpersonen finden Sie hier.

Bei allgemeinen Fragen rund ums (Promotions-) Studium wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der FAU.

Ja, eine externe Promotion ist am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften möglich, sofern Sie eine Erstbetreuung passend zu Ihrem Promotionsvorhaben finden und gemeinsam an Ihrer Promotion arbeiten können. Auch das Promotionsprogramm im Umfang von 30 ECTS muss von externen Promovierenden absolviert werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Erstbetreuung.

Das Graduiertenzentrum kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Promotion und fungiert als Dachorganisation für alle strukturierten Promotionsprogramme.
Hier finden Sie auch Antworten auf Allgemeine Fragen zum Promotionsverfahren.
Bei Fragen darüber hinaus wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo).

Betreuung

Bei der Suche nach einer Erstbetreuung können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.
Um einen passenden Lehrstuhl für Ihren Forschungsschwerpunkt zu finden, orientieren Sie sich bitte an den Lehrstühlen der Institute.

Für das erste Gespräch mit Ihrer Erstbetreuung empfehlen wir Ihnen, sich mit der Checkliste zur guten Praxis der Betreuung und Durchführung von Qualifizierungsarbeiten vertraut zu machen.

Weitere Informationen u.a. zu den Voraussetzungen für eine Zulassung finden Sie auf unserer Website unter Promotions-Promotionsvorhaben und in den FAQs.

Externe Gutachter/innen müssen vorab vom Promotionsausschuss genehmigt werden; eine Abgabe / Eröffnung des Promotionsverfahrens ist erst am darauf folgenden PST möglich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall ca. 6 Monate vor Ihrer geplanten Abgabe.

Der „Antrag auf externe Zweitbegutachtung“ (Dokument unter „Betreuung“) muss durch Ihre Erstbetreuung spätestens 2 Wochen vor dem Promotionsausschuss (PST) im Promotionsbüro eingereicht und persönlich in der Sitzung vorgestellt werden.
Promovierende/r oder Erstbetreuung kontaktieren die externe Zweitbegutachtung rechtzeitig mit Hinweis auf den Gutachtenabgabetermin GAT!
Die externe Zweitbegutachtung muss vor Abgabe der Dissertation im Promotionsausschuss genehmigt sein und dem Promotionsbüro spätestens zur Terminvereinbarung der Abgabe / Eröffnung des Promotionsverfahrens mitgeteilt werden.
Ggf. können auch weitere Gutachtende durch das Promotionsbüro oder dem Promotionsausschuss bestellt werden.

Bei Fragen zur Gutachtenkonstellation wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.

Zweimal im Jahr organisieren wir eine Zoom-Informationsveranstaltung zum Thema Promotionsverfahren, zu der wir alle in DocDaten aktiv registrierten Promovierenden automatisch einladen und über unsere Website vorab bekanntgeben.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung sowie den Zoom-Link. Gerne können Sie auch mehrmals teilnehmen.

Bitte prüfen Sie Ihre Email-Korrespondenzadresse in www.docdaten.fau.de, damit sichergestellt ist, dass Sie automatisch eine Einladung erhalten.

Unterstützung gibt es auch bei der Promovierendenvertretung der FAU, wo Sie auch die bei der Hochschulwahl jeweils gewählte Vertretung für den Fachbereich WiSo finden: (https://blogs.fau.de/proko/; Email: promovierendenkonvent@fau.de.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Promotionsbüro natürlich für Ihre Fragen gerne zur Verfügung und vermitteln Ihr Anliegen bei Bedarf und in Abstimmung an die aktuell amtierende Vertrauensprofessur.

Wird das Promotionsvorhaben vor Eröffnung des Promotionsverfahrens vorzeitig abgebrochen, ist dies gemäß § 9, Absatz 7 RPromO nicht als Nichtbestehen zu werten.
Im Falle des Abbruchs sind alle am konkreten Promotionsvorhaben Beteiligten zu informieren.
Nachdem Sie Ihre Erstbetreuung in Kenntnis gesetzt haben, reichen Sie bitte Ihre vorzeitige Beendigung mit entsprechendem Formblatt, das Sie auf der Website unter „Dokumente und Service – Betreuung“ finden im Promotionsbüro ein.
Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung mit Kopie an Ihre Erstbetreuung.

Dissertation

An der FAU und anderen Organisationen gibt es diverse Servicestellen, die Ihnen Beratung und Unterstützung anbieten.
Auf unserer Website finden Sie unter „Tipps für das wissenschaftliche Arbeiten“ eine Auswahl an Links für weiterführende Informationen.

Die formalen Grundlagen bzw. Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation) werden durch die Promotionsordnungen (PromO) sowie in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung festgelegt, wie z.B.

-Titel der Dissertation (falls englisch auch deutschen Titel);
-ca. 2-seitige Zusammenfassung (falls englisch auch deutsch);
-Inhaltsverzeichnis;
-Seitenzahlen;
-Literaturverzeichnis sowie sonstige Hilfsmittel

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Dissertation und in den FAQs.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen darüber hinaus direkt an die genannten Kontaktstellen der Bibliothek bzw. brand@fau.de

Die Unterscheidung zwischen kumulativer und aufsatzbasierter Dissertation ist rein rechtlicher Natur. Falls Sie eine Dissertation mit bereits mindestens zwei veröffentlichten Papieren einreichen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine kumulative Dissertation. Ansonsten um eine aufsatzbasierte.
Operativ hat dies jedoch keine Auswirkungen, da beide Arten gleich abgewickelt werden. Es ist damit unerheblich, dass in DocDaten „kumulativ“ anstatt „aufsatzbasiert“ hinterlegt ist.

Es müssen mindestens drei Aufsätze (deutsch/englische Aufsätze gemischt möglich) darin enthalten sein, mindestens ein Aufsatz davon muss in Alleinautorenschaft verfasst worden sein.
Außerdem sollen mindestens zwei der Aufsätze das Potential aufweisen, in einer hochrangigen referierten Fachzeitschrift möglichst auf internationalem Niveau publiziert werden zu können.
Die Einschätzung erfolgt durch Ihre Gutachter/innen.

Die Erklärung der Co-Autoren muss für jeden Aufsatz von allen beteiligten Co-Autorinnen und Co-Autoren unterschrieben der/dem Erstbetreuenden vorgelegt werden (pro Aufsatz bitte einen Beleg ausfüllen).
Die Erklärung (ein oder mehrere Belege) ist Bestandteil der Dokumente, die Sie zum Abgabetermin / Eröffnung des Promotionsverfahrens als PDF-Datei in DocDaten hochladen müssen.

Es muss für jeden Aufsatz sichtbar werden:
Was? (Working Paper Nr. X)
Wo? (erschienen, veröffentlicht, abrufbar)
Wann? (erschienen)
Wer? (mit welchen Ko-Autor/innen)

Diese Informationen bitte in eine separate Seite vor dem jeweiligen Aufsatz oder in die jeweilige erste Fußnote im Aufsatz einfügen.

Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen rund um das Thema „Copyright“ an die Justiziarin für Rechtsfragen im Bereich Copyright, Open Access, Forschungsdatenmanagement: Frau Petra Heermann; E-Mail petra.heermann@fau.de bzw. ub-tb02ju@fau.de
Website für Promotionsrecht der UB Erlangen: https://ub.fau.de/ub-coach/rechtsfragen/promotionsrecht/

Bisher handelt es sich um einen Arbeitstitel. Der endgültige Titel der Dissertation wird vom Promotionsbüro nach Abgabe Ihrer Dissertation in DocDaten eingetragen.

Bei Abgabe Ihrer Dissertation bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ (Seite 2) u.a. das Einhalten der allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
Auch die Bestimmungen für den Fall der Durchführung der mündlichen Prüfung als Videokonferenz sind hier angeführt.

Sofern dies mit Ihrer Erstbetreuung schriftlich vereinbart ist, können Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache verfassen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Dissertation trotzdem einen deutschen Titel und eine deutsche Zusammenfassung enthalten muss.

Hier findet sich in der FAU-Handreichung eine Passage zu Studierenden (III.1.), die auch Informationen zum Verfassen von Dissertationen enthält:
„Die Studierenden sind nicht an die AGO gebunden. Ihnen steht die Form der Genderung in Präsentationen, Klausuren, Hausarbeiten und Publikationen frei. Insbesondere darf die Verwendung von Sonderzeichen zum Ausdruck einer diversitätsgerechten Sprache keine Folgen für die Bewertung von Prüfungsleistungen haben.
Dies gilt auch für Abschlussarbeiten und Dissertationen.“

Empfehlungen zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch finden Sie auch unter https://www.gender-und-diversity.fau.de/gender/gendersensibilisierung/sprache/).

Zu grundsätzlichen Fragen wenden Sie sich gerne an gender-und-diversity@fau.de bzw. an Ihre Erstbetreuung.

Nachdem der Promotionsausschuss (PST) die Noten bestätigt hat und Sie die Druckfreigaben Ihrer Gutachtenden auf dem „Antrag auf Vollzug“ vorweisen können, können Sie publizieren.
Weitere Informationen und Kontakte zur Publikation finden Sie auf unserer Website unter „Publikation (Vollzug)“ sowie in den FAQs.

Abgabe Dissertation / Eröffnung Promotionsverfahren

Pro Jahr gibt es an unserem Fachbereich drei Promotionssammeltermine (PST). Der erste ist i.d.R. Ende April/Anfang Mai, der zweite Anfang Juli und der dritte Ende November/Anfang Dezember.

Die (u.a. spät. Abgabe-) Termine entnehmen Sie bitte der Übersicht über die aktuellen Promotionssammeltermine (PST), die Sie auf der Website unter „Dokumente und Service -Eröffnung des Promotionsverfahrens“ finden.

Bitte stimmen Sie Ihren Abgabetermin (Upload) unbedingt vorab mit Erstbetreuung/Gutachtenden – mit Hinweis auf den Gutachtenabgabetermin (GAT) – ab, prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit (u.a. „Erklärung der Co-Autoren“ falls aufsatzbasiert), und vereinbaren Sie mit dem Promotionsbüro ca. 2 Monate vor Abgabe (Upload) einen Termin für Ihre in DocDaten elektronische „Eröffnung des Promotionsverfahrens„.
Spätestens jetzt teilen Sie uns Ihre Zweitbegutachtung mit (Hinweis: bei externer Zweitbegutachtung bitte mind. 6 Monate vor Abgabe im Promotionsbüro melden).

Aktuelle Promotionssammeltermine (PST) und die zum Abgabetermin erforderlichen  Dokumente finden Sie hier unter „Eröffnung Promomotionsverfahren“.

Das erfolgreiche Abschließen des Promotionsprogramms bestätigt Ihnen Ihre Erstbetreuung auf Seite 3) des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens. Die Nachweise legen Sie Ihrer Erstbetreuung vor.
Insgesamt beinhaltet das Programm Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS. Wie Sie diese genau erlangen, ob durch Seminare, Vorträge, Konferenzen oder ähnliches, vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrer Erstbetreuung, da dies je nach Institut unterschiedlich geregelt ist.

Weitere Informationen u.a. zum Ablauf finden Sie auch unter „Promotion-Promotionsverfahren“ sowie in den Promotionsordnungen (PromO).
Erforderliche Unterlagen finden Sie unter „Dokumente und Service – Eröffnung des Promotionsverfahrens“.

Die Drittprüferin bzw. der Drittprüfer werden vom Promotionsorgan eingeteilt und dürfen nicht demselben Institut wie Erstbetreuung oder Zweitgutachtende angehören.
Nach Terminabstimmung mit beteiligten Prüfer/innen durch die Erstbetreuung und dem Eingang aller Gutachten (GAT) erhalten Sie vom Promotionsbüro Ihren Disputationstermin mit Einladung im sog. Großen Brief spätestens eine Woche vor Ihrer mündlichen Prüfung (Disputation), incl. schriftlicher Noten und Nennung des/der Drittprüfer/in. Anschließend übermitteln Sie Ihre Dissertation dem/der Drittprüfer/in per Email als pdf-Dokument.

Die Drittprüferin bzw. der Drittprüfer werden vom Promotionsorgan zur unabhängigen Qualitätssicherung eingeteilt und dürfen nicht demselben Institut wie Erstbetreuung oder Zweitgutachtende angehören.
Weitere Informationen zur mündlichen Prüfung (Disputation) finden Sie hier.

Nach Terminabstimmung mit beteiligten Prüfer/innen durch die Erstbetreuung und dem Eingang aller Gutachten (GAT) erhalten Sie mit Ihrer Einladung (sog. Große Brief) spätestens eine Woche vor Ihrer Disputation vom Promotionsbüro Ihren Disputationstermin incl. schriftlicher Noten und Nennung des/der Drittprüfer/in.
Anschließend übermitteln Sie Ihre Dissertation dem/der Drittprüfer/in per Email als pdf-Dokument.

Die beiden schriftlichen Noten Ihrer Gutachten teilen wir Ihnen zusammen mit der schriftlichen Einladung (sog. Großer Brief) zur mündlichen Prüfung mit.

Die Organisation und Durchführung der Disputation findet durch die Erstbetreuung statt.
Neben Inhalt stimmen Sie bitte auch die technischen Details (z.B. Zoom-Link bei Videokonferenz; Raum) ab.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ stimmen Sie u.a. einer möglichen Durchführung einer digitalen mündlichen Prüfungsabnahme unter Beachtung der genannten Bestimmungen zu.

Ihre Note besteht zu zwei Dritteln aus der durchschnittlichen Note der Dissertation und zu einem Drittel aus der Note der Disputation. Ergibt sich eine Zwischennote, die in der Mitte zwischen zwei Noten liegt (1,5; 2,5; 3,5), so gilt die bessere Note.

Bei Annahme Ihrer Dissertation gelten die Notenstufen 1,0 – 4,0 mit Zwischennoten im Abstand von Viertelnoten (0,25). Die Noten 0,75 und 4,25 sind ausgeschlossen. Bei Ablehnung Ihrer Arbeit lautet die Notenbezeichnung non rite (5,0).

Nachdem die Noten durch den Promotionsausschuss (PST) bestätigt wurden, erhalten Sie von uns eine Mitteilung und eine sog. „Vorläufige Bescheinigung über Ihr bestandenes Promotionsverfahren“ mit allen erzielten Noten. Jetzt können Sie publizieren.

Die Noten erhalten Sie automatisch schriftlich im Laufe des Promotionsverfahrens vom Promotionsbüro. Zur Einsicht in die Gutachten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gutachtenden.

Sobald das Promotionsbüro die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Publikation aus der Bibliothek erhalten hat, erstellen wir Ihre Promotionsurkunde.
Die Urkunde senden wir Ihnen (Deutsch und Englisch) per Post an Ihre in DocDaten eingetragene Korrespondenzadresse (bitte unbedingt vorab prüfen!).
Hinweis: die englische Urkunde ist nur gültig in Verbindung mit der unterschriebenen deutschen Urkunde.

Nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des/der Promovierten wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde vollzogen. Erst nach Erhalt der Doktorurkunde hat der/die Promovierte das Recht, den Doktortitel zu führen.

Publikation (Vollzug)

Nachdem der Promotionsausschuss (PST) Ihre Noten bestätigt hat und Sie einen unterschriebenen Druckreifevermerk (Antrag auf Vollzug) vorweisen können, dürfen Sie Ihre Arbeit in den wählbaren Varianten veröffentlichen. Die unterschiedlichen Optionen und Kontakte finden Sie auf unserer Website und auf dem Antrag auf Vollzug (Website unter „Dokumente und Service-Publikation (Vollzug)„). Vorgaben der Bibliothek, die bei der Veröffentlichung für Ihre Dissertation wichtig sind, finden Sie hier.

Auf dem Antrag auf Vollzug, den Sie nach Bestätigung der Noten durch den Promotionsausschuss (PST) in der Zweigbibliothek einreichen müssen, holen Sie sich die Unterschriften Ihrer Erst- und Zweitgutachtenden für den Druckreifevermerk ein.

Der Druckreifevermerk auf dem Antrag auf Vollzug ist die Freigabe Ihrer Dissertation zur Veröffentlichung, den Ihre Gutachtenden unterschreiben. Diesen Antrag reichen Sie in der Zweigbibliothek ein.

Für aufsatzbasierte Arbeiten: Bitte denken Sie daran, Ihre Arbeit ggf. mit einem Sperrvermerk zu versehen, falls sich bei aufsatzbasierten Dissertationen noch Teile im Review-Prozess befinden. Senden Sie diesen von Ihnen und der/dem Erstgutachtenden unterschriebenen Sperrvermerk an das Promotionsbüro. Nach Unterschrift des Promotionsbüros können Sie den Antrag direkt an die Bibliothek weiterleiten (https://ub.fau.de/forschen/dissertationenstellen/#collapse_4).

Sobald das Promotionsbüro die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Publikation aus der Bibliothek erhalten hat, erstellen wir Ihre Promotionsurkunde. In der Urkunde gibt es keine Viertelnotenbezeichnungen und nur das lateinische Prädikat!
Die Urkunde senden wir Ihnen (Deutsch und Englisch) per Post an Ihre in DocDaten eingetragene Kontaktadresse (bitte unbedingt prüfen!).
Hinweis: die englische Urkunde ist nur gültig in Verbindung mit der unterschriebenen deutschen Urkunde.

Nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des/der Promovierten wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde vollzogen. Erst nach Erhalt der Doktorurkunde hat der/die Promovierte das Recht, den Doktortitel zu führen.

Da wir keine Beglaubigungen ausstellen, verweisen Sie an eine deutsche Behörde, wie z.B. Bürger-/Einwohnermeldeamt, die ein Dienstsiegel führt.